Wenn du Elternteil oder Vormund eines mitreisenden Minderjährigen bist, aber nicht denselben Nachnamen trägst, benötigst du neben Reisepass und Visum (falls notwendig) zusätzlich die Geburtsurkunde als Original, bzw. eine notariell beglaubigte oder zertifizierte Kopie. Das familiäre Verhältnis muss durch die entsprechenden Dokumente eindeutig nachweisbar sein. Passagiere, die bei Abreise unter achtzehn (18) Jahre alt sind und NICHT mit einem Elternteil oder Vormund mit gleichem Nachnamen reisen, MÜSSEN neben ordnungsgemäßen Reisedokumenten eine von Elternteil oder Vormund unterzeichnete, notariell beglaubigte Erlaubnis vorlegen. Die notariell beglaubigte Erlaubnis muss den die minderjährige Person begleitenden Erwachsenen autorisieren, die minderjährige Person auf die spezifisch ausgeschriebene Kreuzfahrt mitzunehmen, legale Dokumente zur Teilnahme an jeglichen Aktivitäten (beispielsweise Rock Climbing) zu unterschreiben, die minderjährige Person zu beaufsichtigen sowie sämtliche anfallenden medizinischen Versorgungen zu gestatten. Ist ein Nicht-Elternteil ein legaler Erziehungsberechtigter , so muss diese Person eine beglaubigte Bescheinigung über die Vormundschaft für das Kind vorlegen.